Krankenhausampel ist ROT - ab Dienstag, 09. November 2021 gilt die 2G-Regel!

von Rüdiger Sturm | 10.11.2021 | Fechten

Ab Dienstag, 09, November 2021 tritt für den Landkreis Nürnberger Land die 2G-Regel in Kraft!!

Diese Regelung gilt u.a. für Sportveranstaltungen, d.h. es haben nur noch Geimpfte oder Genese Zutritt zu den Übungsräumen! Zu Sportveranstaltungen zählt auch das reguläre Training. 

Kinder bis 12 Jahren sind von dieser Regelung nicht betroffen. Sie dürfen weiterhin am Training teilnehmen.

Für Jugendliche zwischen 12 Jahren und 17 Jahren wurde in der Kabinettssitzung vom 09.11.2021 eine Übergangslösung zur Teilnahme am Sportbetrieb ermöglicht. Es handelt sich um eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2021:

"Minderjährige Schülerinnen und Schüler über 12 Jahre, die an der Schule regelmäßigen Tests unterliegen, können damit an sportlichen und musikalische Eigenaktivitäten und Theatergruppen übergangsweise bis 31. Dezember 2021 zu 2G zugelassen werden, um sich in dieser Zeit impfen lassen zu können."

Die Regelung gilt nur für "aktiven" Sport und Musik für Jugendliche ab 12 Jahren bis 17 Jahren, die nicht geimpft sind. Allerdings wirklich nur für aktive Sportveranstaltungen, d.h. Stadionbesuche, Kinos etc.  sind nach wie vor für ungeimpfte Schüler nicht möglich.

Bitte denkt auch an die Masken! Es muss nun eine FFP2-Maske getragen werden. Ausnahme gelten für Kinder zwischen dem 6. und 16. Lebensjahr. Diese können weiterhin eine medizinischen Maske verwenden.

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