Jugendordnung

§1 - Zielsetzung

Der Jugendrat setzt sich die Aufgabe, die Anliegen der Vereinsjugend zu vertreten. Zur Vereinsjugend gehören alle jungen Menschen bis zu einem Alter von 27 Jahren, die Vereinsmitglied sind.

§2 - Der Jugendrat

(1)

Der Jugendrat besteht aus den folgenden Organen:

  • dem Jugendtreff
  • den Jugendvertretern
  • der Jugendversammlung
(2)Sitz des Jugendrates ist der TSV Lauf e.V., Röthenbacher Straße 61, 91207 Lauf an der Pegnitz
(3)Aufgaben des Jugendrats
  • Förderung der sportlichen und musikalischen Jugendarbeit
  • Wahrnehmung von Aufgaben der Jugenderziehung und Jugendhilfe
  • Berücksichtigung der Interessen junger Menschen
  • Jungen Menschen die Möglichkeit der Mitbestimmung und Mitgestaltung geben
  • Vertretung jugendlicher Interessen im Rahmen der Vereinssatzung
(4)Die Vereinsjugend führt und verwaltet sich selbstständig und entscheidet im Rahmen der Vereinssatzung über die Verwendung der ihr zur Verfügung gestellten Mittel.

§3 - Der Jugendtreff

(1)Der Jugendtreff findet sich zu regelmäßigen Versammlungen zusammen
(2)Die Termin des Jugendtreffs müssen mindestens 3 Wochen im Voraus öffentlich bekanntgegeben werden
(3)Der Jugendtreff tritt mindestens zweimal jährlich zusammen
(4)Jede Abteilung des TSV Lauf hat das Recht beliebig viele Teilnehmer zu entsenden
(5)Scheidet ein junges Mitglied aus dem Vereinsleben aus, so verliert er/sie das Recht auf Teilnahme am Jugendtreff

§4 - Die Jugendvertreter

(1)Die Jugendvertreter sind die Repräsentanten der TSV Jugend.
(2)Die 3 Jugendvertreter werden bei der jährlichen Jugendversammlung für die Dauer eines Jahres gewählt. Wenn möglich, sollen diese unterschiedlichen Abteilungen angehören.
(3)Die Jugendvertreter sind stimmberechtigte Mitglieder im Beirat des TSV Lauf e.V.
(4)Die Jugendvertreter vertreten den Jugendrat und erfüllen ihre Aufgaben im Rahmen der Vereinssatzung, der Jugendordnung sowie der Beschlüsse des Jugendtreffs und Jugendversammlung. Die Jugendvertreter sind für ihre Beschlüsse der Jugendversammlung und dem Vorstand des Vereins verantwortlich. Sie treffen ihre Entscheidungen mehrheitlich.
(5)Aufgaben der Jugendvertreter
  • Einladung zum Jugendtref und zur Jugendversammlung
  • Leitung des Jugendtreffs und der Jugendversammlung
  • Einbringen der Anliegen und Beschlüsse des Jugendrats in den Beirat
  • Sie entscheiden über die Verwendung der zufließenden Mittel im Rahmen der Beschlüsse und führen die entsprechenden Nachweise.

§5 - Die Jugendversammlung

(1)Die Jugendversammlung ist das oberste Organ des Jugendrats beim TSV Lauf e.V.
(2)Sie besteht aus
  • den Jugendvertretern
  • allen jungen Menschen des Vereins im Alter von 10 bis 27 Jahren
  • allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in der Jugendarbeit des TSV Lauf e.V.
(3)Kinder und Jugendliche haben ab dem 10.Lebensjahr aktives Wahlrecht. Eventuelle bestellte Beisitzer zum Jugendrat müssen bei ihrer Wahl mindestens 14, die Jugendvertreter mindestens 18 Jahre alt sein.
(4)Die jährliche Jugendversammlung findet im Januar jeden Jahres statt. Für die Einberufung, Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung finden die Bestimmungen der Vereinssatzung in §7 entsprechende Anwendung.
(5)Aufgaben der Jugendversammlung:
  • Entgegennahme der Berichte der Jugendvertreter
  • Entlastung der Jugendverterter
  • Wahl der Jugendvertreter und, soweit erforderlich, weiterer Ersatzpersonen
  • Beschlussfassung über vorliegende Anträge

§6 - Zusammenarbeit mit anderen Vereinsgremien

(1)Gewählte Jugendvertreter sind Mitglieder des Verwaltungsausschusses des TSV Lauf e.V.
(2)Der Jugendrat erhält vom Vorstand oder der Ordentlichen Mitgliederversammlung ein jährlich frei verfügbares Budget, das zu Beginn jeden Jahres festgesetzt wird.
(3)Der Jugendrat bemüht sich um projektbezogene Zuschüsse aus kommunalen oder anderen Quellen, zum Beispiel Kreisjugendring. Zuschussanträge wickelt der Hauptverein für den Jugendrat ab.

§7 - Wahlberechtigung

(1)Wahlberechtigt im Jugendrat sind Jugendliche von 10 bis unter 27 Jahren aus allen Abteilungen des TSV Lauf e.V.
(2)Gewählt werden kann jeder Jugendliche im Alter von 14 bis unter 27 Jahren aus den Abteilungen des TSV Lauf e.V.

§8 - Beschlussfassung

(1)Zur gültigen Beschlussfassung ist die Anwesenheit von mindestens 5 Teilnehmern beim Jugendtreff oder bei der Jugendversammlung erforderlich.
(2)Die Beschlüsse des Jugendtreffs und der Jugendversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Einzige Ausnahme stellen Änderungen der Jugendordnung dar.
(3)Änderungen der Jugendordnung können nur durch die Jugendversammlung beschlossen werden. Sie bedürfen der Zustimmung von mindestens 2/3 der anwesenden Stimmberechtigten und werden erst nach der Bestätigung durch die Ordentliche Mitgliederversammlung des Vereins wirksam.

§9 - Inkrafttreten

Die Jugendordnung wurde am 10.März 2013 von der Jugendversammlung erstellt.